Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Angebote und Dienstleistungen von Hof des Königs, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. durch Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.

2. Leistungen

Hof des Königs veranstaltet Seminare, die sich aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil unter Mitwirkung von Pferden zusammensetzen. Die Pferde werden dabei normalerweise nicht geritten, alle Übungen finden vom Boden aus statt. Die Bestandteile der Seminare sind abhängig von der Ausrichtung des Themas und der Gruppengröße. Es werden offene Seminare angeboten, die in Termin, Thema und Zeitrahmen festgelegt und für jedermann einzeln zu buchen sind. Das zweite Angebot umfasst Seminare für geschlossene Gruppen, die ggf. individuell auf die Kundenwünsche angepasst werden.

3. Offene Veranstaltungen

Zu den offenen Veranstaltungen zählen alle Seminare, die der Hof des Königs öffentlich mit einem Termin ausschreibt. Inhalt, Ablauf und Seminarort gehen aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung hervor.

3.1 Anmeldung

Anmeldungen können online über das Anmeldeformular oder durch Zusendung des unterschriebenen Anmeldeformulars per E-Mail oder per Post erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Der Hof des Königs bestätigt die Anmeldung mit der Rechnungstellung, der
fristgerechte Zahlungseingang sichert den Teilnehmerplatz. Die Anmeldedaten werden ausschließlich zweckgebunden gespeichert und unterliegen den Bestimmungen der DSGVO.

3.2 Zahlungsbedingungen

Bei Anmeldung werden 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt mit einem Zahlungsziel von 2 Wochen nach Rechnungsdatum. Die zweite Rechnung über 50% der Teilnahmegebühr wird 4 Wochen vor Seminarbeginn gestellt, ebenfalls mit einem Zahlungsziel von 2 Wochen nach Rechnungsdatum.

Bei verspäteter Zahlung kann der vom Teilnehmer reservierte Seminarplatz anderweitig vergeben werden. Die Zahlungspflicht wird davon nicht berührt.

Die in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltungskosten und die beschriebene Verpflegung während des Seminars. Hotel – und Reisekosten sind nicht enthalten, sofern dieses in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Für die Organisation und Zahlung der Unterkunft ist der Teilnehmer selbst zuständig, es werden vom Hof des Königs nur Hinweise auf umliegende Unterkünfte ausgesprochen.

3.3 Stornierung/Rücktritt seitens des Teilnehmers

Stornierungen haben stets schriftlich zu erfolgen. Bei der Anmeldung einer Stornierung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet der Hof des Königs dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr zu 100% und bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu 50%. Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme wird das volleVeranstaltungsentgelt fällig.

Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann gestellt werden. Nimmt ein Teilnehmer die Leistung oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung. Änderungen, die den Gesamtcharakter der jeweiligen Veranstaltung nicht verändern,
berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrages. Eine zumutbare Verlegung des Seminarortes bleibt vorbehalten.

3.4 Rücktritt seitens des Veranstalters

Ist die ordentliche Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung des Coaches oder der Pferde oder aus anderen triftigen Gründen nicht möglich, behält sich der Hof des Königs vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. Liegen für ein offenes Seminar nur zwei Anmeldungen vor, ist dieses kein Rücktrittsgrund für den Teilnehmer.

Das Seminar wird dann in der halben Zeit und zum gleichen Preis als Einzel-/Paarcoaching durchgeführt. Ist ein offenes Seminar überbucht oder muss vom Veranstalter storniert werden, so erhält der Teilnehmer schriftlich zwei Ersatztermine zur Auswahl. Alternativ erstattet der Hof des Königs die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurück.

Weitergehende Ansprüche wegen eines abgesagten Termins (z.B. Hotel- /Anreisekosten) sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatz und/oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden.

3.5 Einzelcoaching

Für das Einzelcoaching gelten ebenfalls die Bestimmungen der offenen Veranstaltungen, jedoch werden die Termine, der zeitliche Rahmen und das Thema mit dem Teilnehmer individuell abgestimmt. Ein sogenanntes Einzelcoaching kann auch als Paar mit zwei Personen durchgeführt werden.

4. Geschlossene Gruppe/interne Seminare

Seminare für geschlossene Gruppen sind Veranstaltungen, die durch eine Firma, eine andere Institution oder auch eine private Gruppe als geschlossene Veranstaltung gebucht werden. Die Teilnehmerzahl sollte bei mindestens vier und maximal 6 Personen liegen, für andere Gruppengrößen muss eine gesonderte Absprache erfolgen.

4.1 Auftragserteilung

Für geschlossene Gruppenveranstaltungen muss eine Anfrage über das online Anfrageformular oder per E-Mail oder auf dem Postweg gestellt werden. Daraufhin erfolgt eine schriftliche Angebotserstellung per E-Mail oder auf dem Postweg. Mit der Bestätigung des Auftrags durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und dem Hof des Königs bindend zustande.

Die Anmeldedaten der einzelnen Teilnehmer werden ausschließlich zweckgebunden gespeichert und unterliegen den Bestimmungen der DSGVO.

4.2 Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Seminarkosten sind zu 50% bei Auftragserteilung und zu 50% direkt im Anschluss an die Veranstaltung fällig. Im Falle, dass der Auftraggeber bzw. ein oder mehrere Teilnehmer die Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht für den nicht wahrgenommenen Anteil kein Anspruch auf Rückvergütung.

Die in Rechnung gestellten Gebühren beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung und die beschriebene Verpflegung während der Seminardauer. Hotel- und Reisekosten der Teilnehmer sind nicht enthalten, sofern dieses in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Für die Organisation und Zahlung der Unterkunft während einer Veranstaltung ist der Teilnehmer selbst zuständig, es werden von Hof des Königs nur Hinweise auf umliegende Unterkünfte ausgesprochen.

4.3 Stornierung durch den Auftraggeber

Stornierungen haben stets schriftlich zu erfolgen. Bei der Anmeldung einer Stornierung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet der Hof des Königs dem Auftraggeber 75% der Gesamtauftragssumme. Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 25% der Gesamtauftragssumme erstattet, bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme wird das volle Veranstaltungsentgelt fällig.

Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung. Änderungen, die den Gesamtcharakter der jeweiligen Veranstaltung nicht verändern, berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrages.

Eine zumutbare Verlegung des Seminarortes bleibt vorbehalten. Bei der Verschiebung eines vereinbarten Seminartermins durch den Auftraggeber behält sich der Hof des Königs vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

4.4 Rücktritt durch den Veranstalter

Ist die ordentliche Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung des Coaches oder der Pferde oder aus anderen triftigen Gründen nicht möglich, behält sich der Hof des Königs vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. Können nur 2 Personen der Gruppe des Auftraggebers teilnehmen, so ist dieses kein Rücktrittsgrund für den Autraggeber. Das Seminar wird dann in der halben Zeit und zum halben Preis durchgeführt. Muss ein Seminar vom Veranstalter storniert werden, so erhält der Auftraggeber schriftlich zwei Ersatztermine zur Auswahl. Alternativ erstattet der Hof des Königs die bereits gezahlten Gebühren in
vollem Umfang zurück. Weitergehende Ansprüche wegen eines abgesagten Termins (z.B. Hotel-/Anreisekosten) sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatz und/oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden.

5. Bild- und Tonaufnahmen

Der Hof des Königs behält sich vor Bilder und Videoaufnahmen der Teilnehmer, die während des Seminars angefertigt werden, auf der Website www.hofdeskoenigs.de einzubinden. Ist ein Teilnehmer hiermit nicht einverstanden, teilt er dieses dem Hof des Königs schriftlich mit. Im Falle eines Widerspruchs werden die entsprechenden Aufnahmen umgehend gelöscht.

Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung durch den Teilnehmer sind nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt. Ebenso ist die Verwendung, Veröffentlichung oder Weiterleitung dieser Aufnahmen mit dem Veranstalter abzustimmen.

6. Verantwortung des Teilnehmers

Dem Teilnehmer obliegt während des Seminars, sich respektvoll, umsichtig und selbstverantwortlich zu verhalten. Bei allen Übungen ist die Seminarleiterin zugegen, ihren Anweisungen und ggf. auch dem Abbruch einer Übung sind sofort Folge zu leisten. Dieses dient der Sicherheit aller Teilnehmer, der Seminarleiterin und der Pferde. Bei Nichtbefolgung von Anweisungen oder Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen können Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Die am Hof des Königs eingesetzten Pferde sind für den Umgang mit Menschen auch ohne Vorkenntnisse trainiert und diesen gewohnt. Jedoch muss jedem Teilnehmer bewusst sein, dass es sich um ein Lebewesen mit natürlichen
Verhaltensreaktionen handelt, was bedeutet, dass zu jeder Zeit ein Restrisiko besteht. Das Nachahmen der Übungen mit eigenen oder anderen Pferden kann mit Gefahren verbunden sein, für die der Hof des Königs keine Verantwortung übernimmt.

7. Haftung

Die Teilnahme an allen Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr, die Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden selbst. Der Hof des Königs haftet dem Teilnehmer bzw. dem Auftraggeber gegenüber nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Mit Unterschrift des Haftungsausschlusses vor Seminarbeginn bestätigt der Teilnehmer, dass ihm das Restrisiko in der Arbeit mit Pferden bewusst ist und er die Verantwortung für seine körperliche und geistige Gesundheit während des Seminars selbst trägt.

Als Lieferant einer Dienstleistung haftet der Hof des Königs im Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht für sonstige Schäden im Höchstfall in der Höhe der bereits gezahlten Teilnahmegebühren.

Dieses gilt auch für den Fall der kurzfristigen Absage eines vereinbarten Veranstaltungstermins, sofern diese auf Erkrankung des Coaches, der Pferde oder eine Verhinderung aufgrund höherer Gewalt zurückzuführen ist. Die Haftung für höhere Gewalt, die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden und jede Art von Schadenersatz ist ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinaus gehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhaft Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Jede von den vorliegenden AGB abweichende Vereinbarung bedarf für ihre Gültigkeit der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Gültiger Stand 08. März 2020